Vertragsbedingungen TSE Anbindung an die Software „KUMAvision Lösung für den Gesundheitsmarkt“

Der KUNDE wünscht zur Sicherstellung einer TSE (Technischen Sicherheitseinrichtung) eine Anbindung seiner KUMAVISION-Lösung für den Gesundheitsmarkt auf Basis von Microsoft Dynamics BC über eine Schnittstelle von M ASSIST an die Software FISKALY SIGN DE im SaaS-Betrieb (Mietmodell) auf von Fiskaly Germany GmbH (HERSTELLER) betriebenen, gehosteten und gewarteten IT-Systemen. Die Freischaltung der FISKALY SIGN DE-Lizenz erfolgt nach Bestellbestätigung durch M ASSIST.

Die Nutzung von FISKALY SIGN DE erfolgt im Nutzerlizenzmodell und kann durch Erklärung gegenüber M ASSIST monatlich gekündigt werden. Updates erfolgen über den HERSTELLER. Wünscht der KUNDE Hotline-Services und Support, kann der KUNDE bei M ASSIST Support-Pakete (Basis und Premium) auf Anfrage buchen.

Da ggf. personenbezogene Daten an den HERSTELLER weitergegeben werden müssen, um den Betrieb zu realisieren ist eine Vereinbarung über ein Auftragsverarbeitungsvertrag über personenbezogene Daten abzuschließen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen FISKALY SIGN DE - M Assist

Ein Vertragsverhältnis über Dienste des HERSTELLERS hinsichtlich der Vertrags-Software FISKALY SIGN DE kommt ausschließlich zwischen M ASSIST und dem KUNDEN zustande.

I. Vertragsgegenstand

1.
Vertragsgegenstand ist die softwaregestützte und cloudbasierte Fiskalisierung, d.h. die manipulationssichere, elektronische Aufzeichnung und Archivierung von geschäftlichen Vorgängen bzw. Transaktionen innerhalb von Ländern der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und des Vereinigten Königreichs. Die Vertragssoftware FISKALY SIGN DE (TSE) wurde durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert und ist bei ihrer Verwendung gemäß den entsprechenden Rahmenbedingungen eine technische Sicherheitseinrichtung im Sinne der Kassen-Sicherungsverordnung.

2.
Der HERSTELLER stellt die Software FISKALY SIGN DE als Service im SaaS-Modell (Mietmodell) zur Verfügung. Der KUNDE erhält über ein Berechtigungssystem mittels der von M ASSIST entwickelten und dem KUNDEN zur Verfügung gestellte API (Schnittstelle) Zugang zur Funktionalität von FISKALY SIGN DE. Dies beinhaltet neben der Fiskalisierungsfunktion (oben I 1) die Speicherung der vom KUNDEN mit Hilfe von FISKALY SIGN DE erzeugten und verarbeiteten Daten.

3.
M ASSIST erbringt an den KUNDEN Supportleistungen wie folgt:

  • Unterstützung bei der Installation der TSE (nach Aufwand und gesonderter Berechnung)
  • Unterstützung bei Schulung und Einweisung, Sicherung und Auswertung / Bereitstellung der Daten z.B. für die Finanzverwaltung (nach Aufwand und gesonderter Berechnung)
  • Sonstige Supportleistungen (nach Aufwand und gesonderter Berechnung)

4.
Nicht zum Vertragsgegenstand gehört:

  1. die Entwicklung von individuellen Lösungen für den KUNDEN oder Anpassungen von FISKALY SIGN DE für die Bedürfnisse des KUNDEN (auf Anfrage);

  2. Schulungsleistungen (auf Anfrage);

  3. nicht ausdrücklich im Vertragsgegenstand aufgeführte Support- und sonstige Unterstützungsleistungen (auf Anfrage);

  4. die Überlassung der Dokumentationen von FISKALY SIGN DE und der von M ASSIST erstellten Integrationsanleitungen und API-Beschreibungen;

  5. die Speicherung der Daten über die Gültigkeit und Laufzeit des Vertrages hinaus.

II. Nutzungsrechte und Berechtigungen

1.
FISKALY SIGN DE ist urheberrechtlich geschützt. Der KUNDE erhält an FISKALY SIGN DE ein einfaches, nicht übertragbares, auf die Laufzeit dieses Vertrages sowie territorial auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränktes Nutzungsrecht (LIZENZ). Der KUNDE darf FISKALY SIGN DE nicht über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus verwenden, insbesondere nicht Dritten zugänglich machen. Der KUNDE wird Urheberrechtsvermerke und Kontrollzeichen des HERSTELLERS unter keinen Umständen entfernen oder manipulieren.

2.
Nach erstmaliger Registrierung über M ASSIST erhält der KUNDE zur Verwaltung von FISKALY SIGN DE auf den Aufzeichnungssystemen Zugriff auf das Berechtigungssystem. Die Vergabe weiterer Zugangsberechtigungen und deren Verwaltung und strikte Geheimhaltung liegt in der alleinigen Verantwortung und erfolgt auf das alleinige Risiko des KUNDEN. Sollten Zugangsberechtigungen an unberechtigte Personen gelangen oder unberechtigte Personen sonstigen Systemzugriff auf FISKALY SIGN erhalten, wird der KUNDE dies nach Bekanntwerden unverzüglich an M ASSIST melden und geeignete Maßnahmen ergreifen, um einen weiteren Zugriff durch diese Personen zu verhindern. M ASSIST und/ oder der HERSTELLER sind zur sofortigen Sperre des Zugriffs berechtigt, wenn M ASSIST und/ oder der HERSTELLER einen begründeten Verdacht haben, dass der Zugriff unberechtigt erfolgt oder das Berechtigungssystem entgegen den Bestimmungen dieses Vertrags benutzt wird oder Rechte Dritter verletzt werden.


III. Mitwirkungspflichten des KUNDEN

1.
Der KUNDE ist selbst dafür verantwortlich, die Integration von FISKALY SIGN DE in seine Aufzeichnungssysteme herzustellen, also sämtliche erforderlichen Rahmenkriterien und Systemvoraussetzungen gemäß dem Zertifikat und den darin angeführten Dokumenten in ihrer jeweiligen Fassung auf eigene Kosten zu erfüllen, um FISKALY SIGN DE nutzen zu können. Der KUNDE muss insbe-sondere sicherstellen, dass die Anbindung des Aufzeichnungssysteme an FISKALY SIGN DE störungsfrei funktioniert. Dazu zählt beispielsweise auch, die Integration nicht-blockierend oder asynchron umzusetzen. (z.B. Bereitstellung Internetzugang)

2.
M ASSIST oder der HERSTELLER werden den KUNDEN über weitere bzw.
Re-Zertifizierungsprozesse oder danach aufgrund gesetzlicher Anpassungs-notwendigkeiten festgestellte und allenfalls geänderte Rahmenkriterien und Systemvoraussetzungen informieren.

3.
Der KUNDE wird M ASSIST bei der Erbringung seiner vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen und auch kein Verhalten setzen, das M ASSIST die Leistungserbringung erschwert. Ein solches Verhalten wäre ins-besondere, aber nicht ausschließlich:

  1. Unüblich hohe Beanspruchung von FISKALY SIGN DE bzw. der wesentlichen Komponenten, wie z.B. Transaktionsvolumen, Speicher (bspw. wenn der HERSTELLER eine unüblich hohe Beanspruchung auf nicht reale Geschäfts-fälle des KUNDEN zurückführen kann);

  2. missbräuchliche Beanspruchung von Serviceleistungen über Support-Kanäle, wie z.B. mehrfach falsch kategorisierte Störungsmeldungen.

4.
Der KUNDE wird FISKALY SIGN DE und die von M ASSIST gemäß diesem VERTRAG erbrachten Dienstleistungen nicht missbräuchlich nutzen und nicht in einer Art und Weise benutzen, die die Verfügbarkeit von FISKALY SIGN DE und der wesentlichen Komponenten für andere KUNDEN negativ beeinflusst. Werden Daten in das System eingebracht, ist vom KUNDEN durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass diese Daten frei von schadhaften Bestandteilen (z.B. Computerviren, Code-Segmente welche das System beeinflussen) sind.

5.
Der KUNDE ist selbst für die Einhaltung aller gesetzlichen Pflichten gemäß der Kassensicherungsverordnung verantwortlich. Alle von der zuständigen Finanzbehörde geforderten Informationen, Daten, Sicherungen und Berichte müssen in der Zeit der Benutzung von FISKALY SIGN DE vom KUNDEN selbst verwaltet werden.

6.
Änderungen von Daten, die den KUNDEN betreffen, wie z.B. - aber nicht ausschließlich - Unternehmensname, Rechnungsadresse oder E-Mail-Adresse sind M ASSIST vom KUNDEN selbständig und rechtzeitig bekannt zu machen.


IV. Gewährleistungen und Zusicherungen

1.
M ASSIST leistet Gewähr, dass FISKALY SIGN DE den Richtlinien als technische Sicherheitseinrichtung entspricht.

2.
M ASSIST leistet ferner Gewähr, dass FISKALY SIGN DE frei von Schutzrechten Dritter ist, die eine vertragsgemäße Nutzung einschränken oder ausschließen. Beeinträchtigt ein Recht eines Dritten die vertragsgemäße Nutzung von FISKALY SIGN DE durch den KUNDEN, so kann M ASSIST dadurch Gewähr leisten, dass der HERSTELLER nach eigener Wahl entweder FISKALY SIGN DE so verändert, dass das Recht des Dritten nicht mehr verletzt wird, oder die benötigte Befugnis zur Nutzung verschafft.

3.
M ASSIST übernimmt in seinem Dokument „M Assist Services und Störungen
150522.pdf“ gegenüber dem KUNDEN die Gewähr der Einhaltung der vom
HERSTELLER in seinem Dokument genannten Qualitätskriterien.

4.
Jegliche sonstige Gewährleistung ist ausgeschlossen. Die Funktionstüchtigkeit von FISKALY SIGN DE außerhalb der API, also insbesondere auf den Aufzeichnungssystemen, wird somit ausdrücklich nicht gewährleistet. M ASSIST leistet folglich auch keine Gewähr für die ordnungsgemäße Integration von FISKALY SIGN DE in das Aufzeichnungssysteme des KUNDEN, die Erfüllung der über die Bereitstellung einer Technischen Sicherheitseinrichtung hinausgehenden Anforderungen an Einzelaufzeichnungs-, Belegerteilungs- und Registrierkassenpflichten, oder sonstige den KUNDEN treffende Voraussetzungen für den ordnungsgemäßen Betrieb eines Aufzeichnungssystems (bspw. korrekte Integration der DSFinV-K, GoBD, Archivierung)

V. Störungen/Support

1.
Der HERSTELLER überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit von FISKALY SIGN DE auf Seiten des HERSTELLERS, M ASSIST auf der API.

2.
Der HERSTELLER und/ oder M ASSIST beseitigen in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten Störungen, welche eine Nutzung einschränken oder unmöglich machen.

3.
Bei vermeintlichen Störungen in der Nutzung von FISKALY SIGN DE ist der KUNDE zunächst verpflichtet, die Ursache der Störung festzustellen. Der KUNDE hat hierfür entsprechend fachlich und technisch qualifiziertes Personal einzusetzen. Liegt die Störung tatsächlich beim FISKALY SIGN DE selbst, so hat der KUNDE diese Störung M ASSIST unverzüglich anzuzeigen.

4.
Eine Störungsmeldung durch den KUNDEN darf erst erfolgen, wenn diese interne technische Analyse des KUNDEN FISKALY SIGN DE als technisch plausible Ursache der Störung bzw. des Fehlers erkannt hat.

5.
Die Servicezeiten, Priorisierung (durch M ASSIST und/ oder den HERSTELLER), die Reaktionszeiten (Mitteilung einer Störung an M ASSIST durch den KUNDEN bis zum Beginn der Behebungsarbeiten, wobei Zeiten außerhalb der Kernzeiten nicht eingerechnet und die Reaktionszeit für diesen Zeitraum unterbrochen ist) und der notwendige Inhalt der Störungsmeldung sind von M ASSIST in dem Dokument „M Assist
Services und Störungen 150522.pdf“ beschrieben und einzuhalten.

6.
Für die Kommunikation zwischen M ASSIST und dem KUNDEN sind folgende Kommunikationswege zu nutzen: via E-Mail: support@massist.de via Telefon: +49 2241-127333.

7.
M ASSIST sichert ausdrücklich keine verbindlichen Lösungszeiten, also Zeiträume bis zur Behebung einer Störung, zu.

8.
Wartungsarbeiten werden von M ASSIST unter Einhaltung der vom HERSTELLER im Dokument „M Assist Services und Störungen 150522.pdf“ genannten Vorwarnzeit angekündigt.

 

VI. Änderungen der Software FISKALY SIGN DE

M ASSIST wird dem KUNDEN spätestens 2 (zwei) Wochen vor dem Zeitpunkt eines Updates auf dieses hinweisen. Eine Aktualisierung von FISKALY SIGN DE erfolgt nur in den vom HERSTELLER im Dokument „M Assist Services und Störungen 150522.pdf“ festgelegten Wartungszeiten; ausgenommen hiervon sind Aktualisierungen zur Sicherstellung des weiteren Betriebs.

 

VII. Vergütung und Rechnungstellung; Zahlungsverzug

1.
Der KUNDE wird M ASSIST für die vertragsgegenständlichen Leistungen eine Vergütung gemäß Preisliste entrichten. Sämtliche Beträge verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt.

2.
M ASSIST stellt dem KUNDEN für die vertragsgegenständlichen Leistungen am Monatsletzten für jeden abgelaufenen Monat eine ordnungsgemäße Rechnung mit Zahlungsziel 14 Tage ab Rechnungsdatum. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz berechnet.

3.
Die Vergütung ist wertgesichert wie folgt:

Maßgeblich ist der vom Statistischen Bundesamt der Bundesrepublik Deutschland ermittelte Verbraucherpreisindex für Deutschland auf der Basis Januar 2021 = 100. Ändert sich der Index künftig gegenüber diesem Stand um 3 (drei) Prozent, so erhöht oder vermindert sich die Vergütung vom Beginn des folgenden Monats an unter Berücksichtigung der gesamten prozentualen Veränderung in dem gleichen Verhältnis. Jede Indexveränderung um erneut 3 (drei) Prozent führt sodann erneut zu einer Veränderung der Vergütung.

4.
Ist der KUNDE mit der Zahlung von 2 (zwei) oder mehr Rechnungen im Verzug, und leistet er den gesamten offenen Betrag auch nicht nach der zweiten Mahnung innerhalb der angegebenen Frist, ist M ASSIST berechtigt, den Zugang zum FISKALY SIGN DE für den KUNDEN zu sperren. Die Sperre wird aufgehoben, sobald der KUNDE die offenen Beträge beglichen hat.

5.
Der KUNDE ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt, zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten zusätzlich nur, wenn diese aus demselben Rechtsverhältnis stammen.

 

VIII. Haftung und Schadenersatz

1.
Schadensersatzansprüche gegen M ASSIST sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn M ASSIST, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet M ASSIST nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch M ASSIST, seine gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. M ASSIST haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der KUNDE vertrauen darf.

2.
Für den Verlust von Daten haftet M ASSIST insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der KUNDE unterlassen hat, Datensicherungen nach Stand der Technik durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

3.
M ASSIST haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch M ASSIST, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

4.
Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

5.
M ASSIST übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße Nutzung bzw. Anbindung von FISKALY SIGN DE durch das Aufzeichnungssystem des KUNDEN. M ASSIST übernimmt insbesondere keine Haftung dafür, dass die vom KUNDEN übermittelten Daten vollständig und richtig sind.

 

IX. Laufzeiten der Nutzung der LIZENZ; Folgen der Vertragsbeendigung

1.
Das Vertragsverhältnis beginnt mit dem Tag der Bestätigung des Vertrags durch M ASSIST und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die wechselseitigen Vertragspflichten beginnen mit dem ersten vereinbarten Betriebs- und Abrechnungsmonat.

2.
Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 (vierzehn) Tagen zum Ende eines jeden Monats von jeder der Parteien durch schriftliche oder in Textform (insbesondere auch über das Berechtigungssystem) erfolgende Erklärung gegenüber der anderen Partei gekündigt werden.

3.
Bei einer Beendigung des Vertragsverhältnisses wird dem KUNDEN die unverzügliche und vollständige Sicherung seiner sämtlichen hiervon betroffenen Daten dringend empfohlen, um Datenverluste durch die Löschung der während des laufenden Vertragsverhältnisses verarbeiteten Daten zu vermeiden; in diesem Fall gilt:

  1. Es werden sämtliche FISKALY SIGN DE-Services des KUNDEN außer Betrieb ge-nommen - die Außerbetriebnahme erfolgt gemäß den Bestimmungen der Kassen-sicherungsverordnung sowie der zugehörigen Anwendungserlasse;

  2. Es wird der HERSTELLER die für den KUNDEN gespeicherten Daten für den Zeit-raum von 1 (einem) Monat nach Beendigung des Vertrags vorhalten. Die Daten werden im Format der Exportschnittstelle laut TR-03153 „Einheitliche Digitale Schnittstelle“ zur Verfügung gestellt.

  3. Es obliegt allein dem KUNDEN, für eine zeitgerechte Sicherung seiner Daten nach dem Stand der Technik zu sorgen. M ASSIST und der HERSTELLER übernehmen insoweit keine Haftung, insbesondere auch nicht für das Speichern von Daten nach Ablauf dieser Frist.

     

    X. Datenschutz, Datengeheimnis und Vertraulichkeit

    1.
    M ASSIST und der HERSTELLER haben sich zur Einhaltung des Datengeheimnisses, zu einer Beachtung des Datenschutzes und zur Sicherstellung der Vertraulichkeit verpflichtet.

    2.
    M ASSIST verpflichtet sich dem KUNDE gegenüber dem entsprechend.

    3.
    Soweit personenbezogene Daten des KUNDEN oder seiner Kunden verarbeitet werden, wird der HERSTELLER als Auftragsverarbeiter tätig. M ASSIST ist berechtigt die Daten an den HERSTELLER zur Sicherung des Betriebs weiterzugeben.

    4.
    Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, unbefristet geheim zu halten und sie weder weiterzugeben noch zu verwerten. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für verbundene Unternehmen iSd § 15 AktG. Unterlagen, die vertrauliche Informationen enthalten, sind auf Wunsch der jeweils übergebenden Partei nach Beendigung des Vertrages an die jeweils übergebende Partei herauszugeben oder zu vernichten.

     

    XI. Schlussbestimmungen

    Die Vertragsbeziehung unterliegt deutschem Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Das Wiener UN-Übereinkommen über die Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von M ASSIST. Sämtliche Anlagen einschließlich der Anlagen zu Anlagen sind integraler Bestandteil dieses Vertrages. In Bezug genommene Anlagen können auch elektronisch zur Verfügung gestellt und abrufbar gehalten werden. Mit Ausführung seiner Bestellung erklärt der KUNDE, die zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Anlagen zur Kenntnis genommen zu haben.


    Mit der Zustimmung der Vertragsbedingungen im Bestellprozess des Webshops habe ich die Allgemeinen Nutzungsbedingungen (M Assist Fiskaly WEB TSE Endkunden Vertrag) von M Assist zur Kenntnis genommen und akzeptiere diese.

    © M Assist GmbH [04/22]